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Gebrauchsfähigkeitsprüfung für Gasleitungen

Wer weiß, dass die Gasleitungen im Haus dicht und in einwandfreiem Zustand sind – der schläft ruhiger!

Sie sind Hauseigentümer und betreiben eine Erdgas-Anlage?

Hauseigentümer mit Gasanlagen sind laut der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§823 BGB) und bei Abschluss eines Gaslieferungsvertrages dazu verpflichtet, und Gasverbrauchsgeräte im Gebäude regelmäßig und sachgerecht

zu überprüfen, damit Dritte nicht durch mangelhafte oder undichte Gasleitungen zu Schaden kommen. 

Im Schadensfall und/oder Schadensersatzanspruch von Dritten muss der Hauseigentümer glaubhaft (dokumentiert) vor Gericht nachweisen können, dass die Instandhaltung der Gasleitungen ordnungsgemäß (nach den Technischen Regeln Gasinstallation - TRGI) durchgeführt wurde.

Die Instandhaltung/Überprüfung beinhaltet:

  • Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfung der kompletten Gasanlage mindestens alle 12 Jahre durch eine zugelassene Fachfirma (durch Leckmengen Messtechnik)
  • Eine jährliche „Hausschau“ (optische Überprüfung der Hausgasleitungen, Gerätezuleitungen sowie Gasverbrauchsgeräte) kann vom Hauseigentümer selbst durchgeführt werden anhand einer CHECKLISTE
  • Regelmäßige Wartung und Überprüfung der Gasgeräte durch ein Fachunternehmen (siehe Wartung)

Unser Angebot:

Eine Jährliche Überprüfung Ihrer Gasanlage nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008). Wir kontrollieren für Sie alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, die Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit sowie Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.

Ihre Vorteile:

  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der Brand- und Betriebssicherheit
  • Erhöhte Sicherheit für Eigentümer und Mieter
  • Protokollierter Nachweis im Schadensfall gegenüber Gebäudeversicherer

Dokumentation:

In einem Prüfprotokoll dokumentieren wir die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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